Gut informiert zum Zahnarzt
Wir wollen das Beste für Ihre Zähne. Deshalb haben wir hier Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrem Praxisbesuch, bei der Prophylaxe und bei anderen Themen rund um die Zahnmedizin helfen.
Prophylaxe: mindestens einmal im Jahr
Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen gehen Sie auf Nummer sicher und vereinbaren einen halbjährlichen Prophylaxe-Termin.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten und vereinbaren Sie nach jedem Besuch gleich den nächsten Termin.
Wahlzahnarzt: So funktioniert die Abrechnung
Wir sind eine Wahlzahnarztpraxis, also eine Privatpraxis ohne Kassenvertrag. Das bedeutet, dass wir nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sie bezahlen die Behandlung bei uns und erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können. Was Sie zurückbekommen, hängt von der Behandlung ab:
- Kassenleistungen wie Füllungen oder das Ziehen eines Zahnes: Die Kasse erstattet Ihnen einen Teil, nämlich bis zu 80 Prozent des Betrags, den sie einer Praxis mit Kassenvertrag bezahlt hätte.
- Kronen und Brücken sind laut ÖGK keine Vertragsleistung und müssen privat bezahlt werden. Das gilt auch in Praxen mit Kassenvertrag.
- Implantate sind in der Regel Privatleistungen. Einen Zuschuss gibt es nur in seltenen medizinischen Sonderfällen, und nur wenn der Zahnmedizinische Dienst der ÖGK vor der Behandlung zustimmt.
- Bei geringem Einkommen kann die ÖGK aus ihrem Unterstützungsfonds einen Zuschuss für Kronen, Brücken und Implantate gewähren. Den Antrag stellen Sie direkt bei der ÖGK.
Quelle: Österreichische Gesundheitskasse, oegk.at, Zahnersatz und Implantate (Stand Oktober 2026). Ob in Ihrem Fall ein Zuschuss möglich ist, besprechen wir gerne vor der Behandlung.
Sie haben weitere Fragen?
Rufen Sie uns an unter +43 699 135 9440 oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.

